Mitglieder

 Qualität

Zielvorgaben und Qualitätsstandards des VSÖ

Die Mitglieder verpflichten sich, über die Kriterien der Zulassung zur Mitgliedschaft im VSÖ, bestimmte Zielvorgaben und Qualitätsstandards einzuhalten. Sie sind weiterhin gehalten, sich in ihrer Berufsausübung an die, ursprünglich für Biologen aufgestellten, Regeln der European Communities Biologists Association zu halten.

Kriterien für die Zulassung zur Mitgliedschaft im Verband Selbständiger Ökologen Norddeutschlands e.V (VSÖ)

Die Mitgliedschaft im Verband Selbständiger Ökologen Norddeutschlands (VSÖ) ist mit der Verpflichtung zur Einhaltung von Qualitätsstandards und Mindesthonoraren verbunden. Ziel des Verbandes ist es, die Einbringung ökologischer Prinzipien in die Entscheidungsprozesse der Gesellschaft zu fördern und das Ansehen des/r freiberuflichen Ökologen/in zu festigen. Die Mitgliedschaft soll freiberuflichen Ökologen/innen die Möglichkeit geben, sich vor Auftraggebern und Gerichten als qualifiziert auszuweisen.

Maßstab für die Zulassung zur Mitgliedschaft sind die Ausbildung und die bisher geleisteten Arbeiten, bei denen eindeutig erkennbar sein soll, welchen Teil der Antragsteller geleistet hat. Eine solche Berufspraxis wird in der Regel durch freiberufliche Tätigkeit oder Mitarbeit in bestehenden und anerkannten Büros zu belegen sein.

Als erforderliche Ausbildung wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium einschlägiger Fachrichtungen angesehen.

Es wird erwartet, daß Arbeitsinhalte und Arbeitsweisen mit den Qualitätsstandards des VSÖ konform gehen. So sollten in den vorgelegten Gutachten Datenerhebungen sorgfältig, unter Angabe der jeweils verwendeten Methodik und unter größtmöglicher Rücksicht auf das jeweilige Ökosystem sowie unter Einschätzung des jeweils erforderlichen Untersuchungsumfanges und der Aussageschärfe durchgeführt worden sein, alle relevanten Zusammenhänge dargestellt sein, insbesondere politische Vorgaben zumindest im Sinne einer Zieldefinition erkannt, dargestellt und kommentiert werden, Grundlagen und Erkenntnisweg für die getroffenen Aussagen dargelegt und eine klare Differenzierung von eigenen und fremden Daten, Theorien, Hypothesen, Meinungen und Ideen erkennbar sein, Aussagen nur zu Bereichen getroffen werden, in denen über ausreichendes Wissen verfügt wird, sowie die Kenntnis des aktuellen Wissensstandes und der Literatur zum Thema erkennbar sein, Bewertungen aus nachvollziehbaren Bewertungstheorien erarbeitet werden. Dabei ist ebenfalls deutlich zwischen Faktenlage, Interpretation, Prognose und Einbeziehung gesellschaftlicher Zielvorgaben zu trennen, die Aufstellung von Entwicklungszielen aus der Darstellung von Veränderungen in Ökosystemen und der Wichtung dieser Veränderungen erarbeitet werden, die Fähigkeit zur Abwägung unterschiedlicher Interessen und gegebenenfalls eine interdisziplinäre Zusammenarbeit erkennbar sein, indem möglichst Interessen verschiedener Naturnutzer wie Landwirte, Jäger, Förster und Angler sowie Informationen verschiedener Disziplinen begründet gegeneinander abgewogen und Lösungsbeispiele angeboten werden, die Darstellung der Ergebnisse auch für Fachfremde nachvollziehbar sein; dabei ist auf eine übersichtliche Gliederung des Textes, auf eine Erklärung der Fachausdrücke und ausreichende Kartenlegenden zu achten.

Auch Personen ohne wissenschaftlichen Hochschulabschluß können ein Zulassung zur Mitgliedschaft bei Nachweis vergleichbarer Leistungen beantragen. Gedacht ist dabei in erster Linie an Inhaber von Staatsexamina oder Hobbyisten, die sich ein tiefgehendes Wissen in bestimmten ökologischen Bereichen angeeignet haben.

Code of Professional Conduct der ECBA
  1. Europäische Biologen/innen sollen ein hohes Maß an Fachkenntnis und Kompetenz bewahren und die biologischen Wissenschaften in ehrenwerter Weise ausüben.
  2. Europäische Biologen/innen sollen sich bei der Ausübung ihres Berufs an hohe Standards wissenschaftlicher Methodik sowie an wissenschaftliche Grundregeln halten, unabhängig von ihrer politische Einstellung, Religion, Nationalität, Geschlechts und ihrer Herkunft.
  3. Europäische Biologen/innen sollen sich bei der Ausübung ihres Berufes verantwortlich gegenüber der gesamten Gesellschaft verhalten und mit ihr kommunizieren.
  4. Europäische Biologen/innen sollen sich ihrer Verantwortlichkeit für die Auswirkungen ihres beruflichen Handelns auf die Natur und die Gesellschaft bewußt sein.
  5. Europäische Biologen/innen sollen das Leben in jeglicher Form, Ökosysteme sowie die Umwelt als Ganzes respektieren.
  6. Europäische Biologen/innen sollen sich über neue Entwicklungen und Denkmodelle im Bereich der Biologie auf dem laufenden halten.
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